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   VG Kassel, 12.10.2004 - 2 E 1680/99.A   

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VG Kassel, 12.10.2004 - 2 E 1680/99.A (https://dejure.org/2004,26269)
VG Kassel, Entscheidung vom 12.10.2004 - 2 E 1680/99.A (https://dejure.org/2004,26269)
VG Kassel, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 2 E 1680/99.A (https://dejure.org/2004,26269)
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  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus VG Kassel, 12.10.2004 - 2 E 1680/99
    Für die anderen in dem Schreiben vom 03.06.1999 aufgeführten Beschuldigungen wegen der Teilnahme an Aktionen gegen die georgische Regierung, und zwar vom 09.02.1998 (Ziff. 2) und wegen der Beteiligung an der Gefangennahme von internationalen Beobachtern am 17.02.1998 (Ziff. 4), fehlt es bereits an einem substantiierten Vortrag des Klägers zu den tatsächlichen Umständen der Aktionen, die der Beschuldigung zugrunde liegen, und seiner Beteiligung hieran, so dass die vorgelegte Urkunde auch kein im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigendes Beweismittel darstellt, da hierzu zunächst ein substantiierter Vortrag erforderlich gewesen wäre (BVerfG, Beschluss vom 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87 -, NVwZ 1988, 523; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38; GK-Asylverfahrensgesetz, Stand 2003, § 71 Rdnr. 141; Dahm, Beweisanträge im Asylprozess, ZAR 2002, 227, 228, 232).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Kassel, 12.10.2004 - 2 E 1680/99
    Für die anderen in dem Schreiben vom 03.06.1999 aufgeführten Beschuldigungen wegen der Teilnahme an Aktionen gegen die georgische Regierung, und zwar vom 09.02.1998 (Ziff. 2) und wegen der Beteiligung an der Gefangennahme von internationalen Beobachtern am 17.02.1998 (Ziff. 4), fehlt es bereits an einem substantiierten Vortrag des Klägers zu den tatsächlichen Umständen der Aktionen, die der Beschuldigung zugrunde liegen, und seiner Beteiligung hieran, so dass die vorgelegte Urkunde auch kein im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigendes Beweismittel darstellt, da hierzu zunächst ein substantiierter Vortrag erforderlich gewesen wäre (BVerfG, Beschluss vom 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87 -, NVwZ 1988, 523; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38; GK-Asylverfahrensgesetz, Stand 2003, § 71 Rdnr. 141; Dahm, Beweisanträge im Asylprozess, ZAR 2002, 227, 228, 232).
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